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Standesamt Marktredwitz


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Das aktuelle Ehe – und Kindschaftsrecht

Seit 01.07.1998 gilt in Deutschland ein Ehe- und Kindschaftsrecht mit einer Reihe von fundamentalen Neuerungen und Änderungen gegenüber früheren Jahren. Über die Erfahrungen mit diesen Vorschriften, sowie positiven und negativen Aspekten informiert Sie Standesamtsleiter Gerhard Mundel vom Standesamt Marktredwitz, mit folgenden Fragen und Anworten:

Was ist überhaupt so grundlegend neu am Ehe und Kindschaftsrecht?

Am Eherecht ist in erster Linie neu, dass der Aufgebotsaushang weggefallen und an Stelle der Aufgebotsniederschrift die Anmeldung zur Eheschließung getreten ist. Diese Anmeldung unterscheidet sich allerdings nur unwesentlich von der bisherigen Aufgebotsniederschrift.
Jedoch hat sich durch den Wegfall des Aufgebotsaushanges der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eheschließung verkürzt. Nicht mehr erforderlich sind Trauzeugen. Das Brautpaar kann sich aber auf Wunsch für einen oder zwei Trauzeugen entscheiden.

Wirklich revolutionierende Änderungen gab es jedoch im Kindschaftsrecht:
Hier wird seit 01.07.1998 nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Damit ist auch die Legitimation durch spätere Eheschließung der Eltern entfallen. Die Rechtsposition der nicht verheirateten Eltern, vor allem des Vaters, wurde entscheidend gestärkt.


Wie sollen sich nun nicht verheiratete Eltern verhalten, wenn sie ein Kind erwarten?

Die Standesämter und in gleichem Maße die Jugendämter sehen es seit dieser Neuregelung einmal mehr als wichtigste Aufgabe an, die Eltern rechtzeitig über alle Möglichkeiten von Erklärungen und Festlegungen zu informieren. Diese Information sollte bereits vor der Geburt eingeholt werden. Sind sich die nicht verheirateten Eltern darüber einig, so kann die Geburtsbeurkundung des Kindes bereits mit dem eingetragenen Vater erfolgen und das Kind könnte auch sofort den Namen des Vaters erhalten. Dies setzt allerdings eine wirksame Vaterschaftsanerkennung und zusätzlich auch eine Namenserteilung voraus. Vorteil dieser Regelung ist, dass künftig nicht mehr innerhalb von Wochen oder Monaten verschiedene Urkunden für ein Kind ausgestellt werden müssen, da früher die Geburtsbeurkundung, Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung zeitlich versetzt erfolgten. Jetzt ist dies alles sozusagen in einem „Aufwasch“ möglich. Eindeutiger Nachteil dieser Möglichkeit ist aber das Fehlen einer Unterhaltsfestsetzung für das
Kind, wenn die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beurkundet wird. Auch wenn sich die Eltern einig sind, sollte die Mutter aus Eigeninteresse und im Interesse des Kindes nicht in jedem Fall auf eine Unterhaltsfestsetzung verzichten. Diese kann aber auch beim Jugendamt später nachgeholt werden.

Ebenso ist es nunmehr möglich, dass beide (nicht miteinander verheiratete) Elternteile eine übereinstimmende Sorgeerklärung für die gemeinsame Sorge zu dem Kind abgeben. Dies stärkt – wie erwähnt – die Rechtsposition des (bisher nichtehelichen) Vaters erheblich. Diese Sorgeerklärungen können nur beim Jugendamt abgegeben werden, das für den Wohnsitz der Eltern bzw. der Mutter zuständig ist. Nachteil bzw. zu bedenken ist auch hier, dass Sorgeerklärungen nicht ohne weiteres zurückgenommen oder widerrufen werden können. Hier bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses unter Mitwirkung des Jugendamtes. Gleiches gilt für die Erteilung des Namens des Vaters. Der einmal erteilte Namen kann nicht so einfach widerrufen werden. Hier muss eine kostenpflichtige öffentlich-rechtliche Namensänderung für das Kind durchgeführt werden.

Es gilt also der einfache Satz für die Eltern: Gehen Sie mit dem Instrument der Sorgeerklärung oder der Namenserteilung sehr sorgsam um und wägen Vor- und etwaige Nachteile für Sie oder das Kind ab!

Das ist nun eine Flut von Neuerungen und sicher auch Verbesserungen, die für „Otto Normalverbraucher“ nicht immer so einfach und verständlich sind!

Umso wichtiger ist es deshalb – wie eingangs erwähnt – dass sich die Eltern rechtzeitig, am besten noch vor der Geburt des Kindes, beim Standesamt und/oder beim Jugendamt informieren. Alle diese Stellen sind gerne bereit, den Eltern beratend zur Seite zu stehen und können nach nunmehr 5 Jahren sicher bereits über einen reichen Erfahrungsschatz und die Vor- und Nachteile berichten. Dies kann ich vom Standesamt Marktredwitz jedenfalls behaupten.

Zusätzlich sollten die nicht verheirateten Mütter aber auch ein weiteres Instrument nicht vergessen: Die Beistandschaft des Jugendamtes. Aus der früheren Amts-Pflegschaft des Jugendamtes für ehemals nichteheliche Kinder, die Kraft Gesetzes für diesen Personenkreis eingeleitet wurde, ist mittlerweile die freiwillige Beistandschaft auf Antrag der Mutter getreten. Von dieser Möglichkeit sollte die Kindsmutter bei Bedarf durchaus gleich Gebrauch machen und nicht erst dann, wenn das Kind quasi „in den Brunnen gefallen ist“. Womit gemeint ist, nicht erst wenn es Probleme mit dem Vater, z.B. hinsichtlich der Unterhaltszahlungen u.ä. gibt.

Der Gesetzgeber hat den nicht miteinander verheirateten Eltern jedenfalls Möglichkeiten an die Hand gegeben, die diese individuell auf ihre persönlichen Wünsche und Planungen nahezu maßgeschneidert abstellen können!

Das sind sehr umfang- und aufschlussreiche Informationen!

Wir vom Standesamt Marktredwitz geben diese Informationen sehr gerne. Schließlich ist der Anteil von nicht verheirateten Eltern stark im Steigen begriffen (derzeit fast 25 %) und solche Personenkreise in dieser Form zu informieren, gehört mittlerweile zu den Hauptaufgaben in Standesämtern mit größerem Beurkundungsaufwand von Geburten. Dazu kommt, dass viele Eltern oder Mütter durch eine leider nicht gerade geringe Zahl von Fehlinformationen verunsichert sind und sich lieber von Fachleuten über die tat-
sächlichen Möglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen beraten und aufklären lassen sollten.

Bei tel. Rückfragen oder Terminabsprachen erreichen Sie mich beim Standesamt Marktredwitz unter der Ruf-Nr. 09231 / 501-151. Meine e-mail-Adresse lautet gerhard.mundel@marktredwitz.de, wobei hier aber ein persönliches Gespräch immer besser ist und von mir und meiner Kollegin Frau Willsch gerne angeboten wird.



Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes

Liebe Mütter und Väter,

mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen kurz die Schritte erläutern, die zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes notwendig sind. Bitte lesen
Sie die folgenden Hinweise aufmerksam durch; Sie ersparen sich
dadurch vielleicht manch unnötige Fragen, Aufregung oder gar Ärger.
  1. Nach der Geburt Ihres Kindes, zu der wir jetzt schon ganz herzlich gratulieren, erhalten Sie auf der Entbindungsstation einen Vordruck zur Vornamensgebung: Tragen Sie den/die Vornamen Ihres Kindes in der gewünschten Reihenfolge und Schreibweise ein. Denken Sie aber bitte daran, dass der Vorname das Geschlecht des Kindes erkennen lassen muss. Über die Zulässigkeit geben wir Ihnen gerne tel. Auskunft. Auf der Rückseite dieses Vordrucks vermerken Sie, ob Sie mit einer kostenlosen Veröffentlichung der Geburt in der örtlichen Presse und in den Amtsblättern einverstanden sind (Datenschutz !).
    Zusätzlich für nicht verheiratete Eltern / Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen und für ausländische Eltern: Tragen Sie auf jeden Fall in die hierfür vorgesehene Zeile auch den Familiennamen ein, den das Kind führen soll. Hier ist dann aber auch eine zusätzliche amtliche Erklärung der Eltern beim Standesamt unerlässlich und Sie müssen persönlich bei uns vorsprechen.
    Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir auch die Pässe, da ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen mit Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt
  2. Halten Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. die Eheurkunde und ihre Geburtsurkunden (bei nicht verheirateten Müttern und Vätern nur Ihre Geburtsurkunden) bereit. Mit diesem Stammbuch bzw. den Geburtsurkunden und dem unter 1. genannten Vordruck begeben Sie sich dann in die Verwaltung des Klinikums. Sind Sie geschieden oder verwitwet, so benötigen wir ebenfalls eine aktuelle Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehemannes. Sollten Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder sich nach Ihrer Eheschließung die Namensführung geändert haben, so ist eine aktuell ausgestellte Eheurkunde (erhältlich bei Ihrem Eheschließungsstandesamt) unerlässlich.

    Übergangsregelung: Sollten sich in Ihrem Stammbuch noch beglaubigte Ablichtungen des Familienbuches befinden, so werden diese für eine Übergangszeit anerkannt, wenn alle für uns notwendigen Angaben ersichtlich sind. Da aber ab 1.1.2009 die Familienbücher künftig wegfallen, wird dieses Dokument nach und nach durch die Ehe- und Geburtsurkunden ersetzt !
  3. In der Verwaltung des Klinikums wird in Ihrer Gegenwart die Geburtsanzeige ausgefüllt. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller in der Geburtsanzeige gemachten Angaben. Lesen Sie sich daher die Anzeige aufmerksam durch.
    Fehlerhafte Angaben bringen evtl. eine Falschbeurkundung und damit Ärger mit sich.
  4. Nachdem die Geburtsanzeige ausgefüllt ist, bringt ein gut funktionierender Botendienst Ihr Stammbuch bzw. die sonstigen Unterlagen zum Standesamt. Am darauffolgenden Werktag erhalten Sie von uns automatisch folgende Urkunden:

    1 Geburtsurkunde für Ihr Stammbuch u. 1 Geburtsurkunde zur freien Verwendung.
    3 gebührenfreie Bescheinigungen für Beantragung von Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld


    Hierfür sind 20,-- € Gebühr zu bezahlen. Erledigen Sie dies bitte gleich beim Ausfüllen der Geburtsanzeige in der Klinikumsverwaltung mit, da sonst die Urkunden von uns nicht ausgehändigt werden können.

    Unser Botendienst bringt die fertigen Familienstammbücher also wieder ins Klinikum zurück. Sie können die Urkunden natürlich auch selbst bei uns abholen. Wir haben täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Wollen Sie von dieser Selbstabholung Gebrauch machen, so geben Sie dies bitte dem die Geburtsanzeige ausfüllenden Bediensteten des Klinikums bekannt. Wir verwahren dann alle Unterlagen bis Sie diese bei uns persönlich abholen.

    Soll aber bei nicht verheirateten, volljährigen Eltern gleich eine mögliche Vaterschafts- anerkennung und etwaige Namenserteilung beim Standesamt beurkundet werden, so ist ihr persönlicher Besuch bei uns und eine vorherige tel. Terminvereinbarung mit dem Standesamt nötig, denn wir wollen uns ausreichend Zeit für Sie nehmen!

    Weitere nützliche Hinweise:
  • Kindergeld
    Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Arbeitsamt.
  • Erziehungsgeld
    Zuständig sind die Zentren Bayern für Familie und Soziales (für Oberfranken in Bayreuth, für die Oberpfalz in Regensburg). Anträge mit ausführlichen Erläuterungen erhalten Sie bei uns im Standesamt gleich mit ausgehändigt.
  • Lohnsteuerkarte
    Die Ergänzung Ihrer Lohnsteuerkarte (Zahl der Kinder) führt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes durch. Im übrigen wird Ihr zuständiges Einwohneramt automatisch von der Geburt Ihres Kindes verständigt.
Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die gemeinsame Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Standesamt Marktredwitz


Bei etwaigen Unklarheiten oder Unsicherheiten rufen Sie bitte schon vorher bei uns an.
Dies ist immer besser und wir informieren oder beraten Sie gerne.
Standesamt Marktredwitz, Bahnhofstr. 14, 95615 Marktredwitz. Tel.: 09231/501-151 oder 501-152



Die häufigsten Fragen zur Eheschließung

Welche Unterlagen benötige ich zum Heiraten?

Vor der Eheschließung hat der Standesbeamte zu prüfen, ob rechtliche Ehehindernisse oder Verbote bestehen. Dafür müssen Dokumente vorgelegt werden, die natürlich je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich sein können. Welche dies in Ihrem Fall sind, erfahren Sie bei uns.
Wir haben im Standesamt dann einen sehr bequemen „Laufzettel“ zur Erledigung für Sie zur Hand.
Insofern ist ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch immer zu empfehlen.

Wo müssen wir die Eheschließung anmelden, wo können wir heiraten?

Anstelle des früheren Aufgebots ist seit einigen Jahren die Anmeldung zur Eheschließung getreten. Sie ist nur an einem der Wohnsitze des Brautpaares möglich. Dies kann auch ein Nebenwohnsitz sein.
Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Ort Deutschlands der ein Standesamt hat. Warum also nicht auch in Marktredwitz?

Werden noch Trauzeugen gebraucht?

Nein. Die Pflicht zwei volljährige Trauzeugen zu haben ist 1998 weggefallen.
Aber wenn Sie es gerne möchten können Sie auch weiterhin eine oder zwei Personen mitbringen. Diese sollten im Besitz eines gültigen Ausweises sein.

Ist der Ringwechsel beim Standesamt Pflicht?

Nein. Es ist ihre Entscheidung, ob Sie diese Zeremonie auch bei uns mit einplanen. Feierlicher ist eine standesamtliche Trauung mit Ringwechsel auf jeden Fall.
Übrigens gibt es auch keine Festlegung an welcher Hand der Ring getragen wird.

Was ziehen wir zur standesamtlichen Trauung an?

Hier gibt es keinerlei Kleidervorschriften. Sie müssen entscheiden, ob sie sich lieber festlich oder eher leger wohlfühlen.
Es ist IHR Tag.

Darf gefilmt und fotografiert werden?

Auch damit haben wir keine Probleme. Es sollte nur nicht zu aufwändig oder für den Ablauf der Trauung störend sein. Wir haben auch immer einen speziellen Platz für den „Hof-Fotografen“ reserviert, von dem aus er das Geschehen gut überblicken kann.

Wird unsere Eheschließung veröffentlicht?

Der früher bekannte Aufgebotsaushang, also die Bekanntgabe vor der Eheschließung, ist seit Jahren weggefallen.
Wenn Sie bei der Anmeldung Ihr Einverständnis geben, veröffentlichen wir Ihre Eheschließung gerne 1 bis 2 Wochen nach der Trauung in unseren „standesamtlichen Nachrichten“ in Presse und Amtsblatt.
Möchten Sie jedoch auch ihre Eheschließung mit Bild auf der Lokalseite unserer Tageszeitung „bekanntgeben“, so können Sie dies direkt mit der örtlichen Redaktion vereinbaren.

Wo können wir in Marktredwitz heiraten?

Für Paare die nur in kleinstem Kreise und ohne großen Aufwand – sozusagen im Stillen – heiraten möchten, haben wir direkt neben unserem Standesamt in der Bahnhofstr. 14 ein kleines aber feines Trauzimmer eingerichtet.

Das Trauzimmer im Standesamt in der Bahnhofstraße 14

Der Kleine Sitzungssaal im Historischen Rathaus im Markt 29

 

 



Die meisten Trauungen finden im Kleinen Saal unseres Historischen Rathauses am Markt statt. Hier haben bis zu 30 Personen bequem Platz. Für besonders große Hochzeitgesellschaften kann in Ausnahmefällen auch der Große Rathaussaal Verwendung finden. Hier müssen jedoch Zusatzkosten in Höhe von 300,-- EUR berechnet werden.


Wir hoffen, Ihnen damit einen kleinen Überblick zum Thema Eheschließung in Marktredwitz gegeben zu haben und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Unsere Öffnungszeiten: Mo – Fr 08 – 12 Uhr, zusätzl. Do 14 – 18 Uhr. Gerne vereinbaren wir aber auch außerhalb dieser Geschäftszeiten gesonderte Termine mit Ihnen (Tel. 09231 / 501-151 oder 152, e-mail-Adresse: standesamt@marktredwitz.de)



Samstagstrauungen beim Standesamt Marktredwitz
 

Im Jahr 2012 bietet das Standesamt folgende Samstage für Trauungen an:
 
28. Januar, 25. Februar, 24. März, 21. April, 19. Mai, 23. Juni, 21. Juli, 25. August, 22. September, 20. Oktober, 24. November und 15. Dezember

Reservierungen können bereits jetzt gerne entgegengenommen werden, (Tel. 09231 / 501-151 oder 152, e-mail-Adresse: standesamt@marktredwitz.de), wobei der Termin erst bei Anmeldung der Eheschließung (= frühere Aufgebotsbestellung) endgültig festgelegt wird. Die eigentliche Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Heiratstermin möglich.
Außerdem empfiehlt es sich, die gewünschte Uhrzeit ebenfalls gleich mit festzulegen.
 
Natürlich sind Trauungen auch während der Woche von Montag bis Freitag Mittag möglich.
 
2012 sind letztmals Trauungen an einem "Schnapszahl"-Datum (Mittwoch, 12.12.12) möglich. Da auch hier wieder mit einer gewissen Häufung an Terminen zu rechnen ist, sollten Reservierungen sehr rechtzeitig erfolgen.
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