Mit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen die Schritte erläutern, die zur Beurkundung der Geburt eines Kindes notwendig sind. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam durch.
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie auf der Entbindungsstation einen Vordruck zur Vornamensgebung. Tragen Sie den/die Vornamen Ihres Kindes in der gewünschten Reihenfolge und Schreibweise ein. Denken Sie aber bitte daran, dass der Vorname das Geschlecht des Kindes erkennen lassen muss. Über die Zulässigkeit geben wir Ihnen gerne telefonische Auskunft. Auf der Rückseite dieses Vordrucks vermerken Sie, ob Sie mit einer kostenlosen Veröffentlichung der Geburt in der örtlichen Presse und in den Amtsblättern einverstanden sind.
Zusätzlich gilt für nicht verheiratete Eltern / Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen und für ausländische Eltern: Tragen Sie auf jeden Fall in die hierfür vorgesehene Zeile auch den Familiennamen ein, den das Kind führen soll. Hier ist dann aber auch eine zusätzliche amtliche Erklärung der Eltern beim Standesamt unerlässlich und es ist erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir auch die Pässe, da Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen mit Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
Halten Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. die Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden (bei nicht verheirateten Müttern und Vätern nur Ihre Geburtsurkunden) bereit. Mit diesem Stammbuch bzw. den Geburtsurkunden und dem oben genannten Vordruck begeben Sie sich dann in die Verwaltung des Klinikums. Sind Sie geschieden oder verwitwet, benötigen wir eine aktuelle Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehemannes. Sollten Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder sich nach Ihrer Eheschließung die Namensführung geändert haben, so ist eine aktuell ausgestellte Eheurkunde (erhältlich bei Ihrem Eheschließungsstandesamt) unerlässlich.
In der Verwaltung des Klinikums wird in Ihrer Gegenwart die Geburtsanzeige ausgefüllt. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Lesen Sie sich daher die Anzeige aufmerksam durch. Fehlerhafte Angaben bringen evtl. eine Falschbeurkundung und damit Ärger mit sich.
Nachdem die Geburtsanzeige ausgefüllt ist, bringt ein Botendienst Ihr Stammbuch bzw. die sonstigen Unterlagen zum Standesamt. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die standesamtliche Beurkundung hierzu erfolgt ist, erhalten Sie entsprechende Rückmeldung vom Standesamt. Von telefonischen Rückfragen bitte wir daher abzusehen.
Soll bei nicht verheirateten, volljährigen Eltern eine mögliche Vaterschaftsanerkennung und eine Namenserteilung beim Standesamt beurkundet werden, ist nach telefonischer Terminvereinbarung ihr persönliches Erscheinen im Standesamt nötig.
Weitere nützliche Hinweise
Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Arbeitsamt.
Zuständig sind die Zentren Bayern für Familie und Soziales (für Oberfranken in Bayreuth, für die Oberpfalz in Regensburg). Anträge mit ausführlichen Erläuterungen erhalten Sie im Standesamt.
Wegen des Kinderfreibetrages wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.