Denkmalschutz

„Bayern ist ein Kulturstaat." 

(Art. 3 der Bayerischen Verfassung)

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind heute wichtige Aufgaben des Staates auf kulturellem Gebiet. In einer Zeit, in der der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, kommt auch der Bewahrung unseres historischen Erbes eine immer größere Bedeutung zu.

Baudenkmäler sind Teil unseres kulturellen Erbes und prägen unsere Kulturlandschaft, unsere Städte und Dörfer.

Denkmalschutz und Denkmalpflege zielen nicht darauf ab, Baudenkmäler der alltäglichen Nutzung zu entziehen und in Museen zu verwandeln. Vielmehr sollen sie durchaus zeitgemäß in Stand gesetzt und genutzt werden, aber ohne die kulturhistorische Bedeutung zu zerstören. Es geht darum, den modernen Nutzungsanspruch mit dem Schutz der historischen Substanz zu verbinden.

Die Stadt Marktredwitz als Untere Denkmalschutzbehörde, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde sowie Architekten, Ingenieure und Handwerker, die sich mit der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude befassen, stehen den Eigentümern mit Rat und Tat zur Seite, um diese – zugegebenermaßen nicht immer ganz einfache – Aufgabe zu bewältigen.

Was ist ein Denkmal?

Artikel 1 Absatz 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes definiert es so:

„Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt."

Dabei wird unterschieden in

· Baudenkmäler / Ensembles und

· Bodendenkmäler (die in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen)

Ein Ensemble ist eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- und/oder Straßenbild ergeben und deshalb als Ganzes erhaltenswürdig sind. Dabei können einzelne Gebäude innerhalb des Ensembles zwar Denkmaleigenschaft besitzen; es gibt aber auch viele Gebäude innerhalb eines Ensembles, die für sich keinen Denkmalcharakter haben, als Bestandteil des Ensembles aber trotzdem unter Denkmalschutz stehen.

Denkmalliste

Die Frage, ob ein Gebäude oder ein Gegenstand ein Denkmal ist, lässt sich oftmals nicht so leicht beantworten. Aus diesem Grund gibt es die Denkmalliste, ein Verzeichnis, in dem alle in Bayern bisher bekannten Baudenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler eingetragen sind.

Der Eintrag in die Denkmalliste begründet den Denkmalstatus aber nicht, sondern dokumentiert ihn nur. Ein Gebäude kann also auch ein Denkmal sein, wenn es bislang nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurde.

Im Stadtgebiet Marktredwitz gibt es 137 eingetragene Baudenkmäler, 4 Ensembles  und 8 Bodendenkmäler.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Was bedeutet es nun konkret, Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes zu sein?

Alle Maßnahmen, die ein Baudenkmal verändern, bedürfen einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, auch dann, wenn sie nicht baugenehmigungspflichtig sind, zum Beispiel, wenn Fenster ausgetauscht werden sollen oder die Fassade verändert oder das Haus in einer neuen Farbe gestrichen werden soll.

Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ersetzt diese die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wird bei der Stadt Marktredwitz als Unterer Denkmalschutzbehörde beantragt. Das Erlaubnisverfahren ist kostenfrei, es fallen dabei keine Verwaltungskosten an.

Denkmalsprechtag

In regelmäßigen Abständen besucht die zuständige Gebietsreferentin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die Unteren Denkmalschutzbehörden zum sogenannten „Denkmalsprechtag". Hier hat die Stadt die Möglichkeit, aktuelle Anträge und fachliche Probleme zu besprechen, Ortseinsichten vorzunehmen und Förderungen abzuklären.

Fördermöglichkeiten

Um die Eigentümer bei der Erhaltung ihres Baudenkmals auch finanziell zu unterstützen, gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten: www.blfd.bayern.de . Der Freistaat Bayern, der Landkreis Wunsiedel und die Stadt Marktredwitz sowie verschiedene Stiftungen beteiligen sich auf Antrag an den Mehrkosten, die bei Baumaßnahmen aufgrund der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes entstehen (denkmalpflegerischer Mehraufwand). Außerdem können steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden.

Die Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwandes legt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für jede Einzelmaßnahme fest.

Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, entscheiden die jeweiligen Fördergeber im Einzelfall.

Beratung

Die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bauamt der Stadt Marktredwitz beraten Sie gerne in fachlichen, rechtlichen und fördertechnischen Fragen rund um das Thema Denkmal:

Dagmar Troglauer
Diplom-Ingenieurin Univ.
Telefon 09231/501-167
Telefax 09231/501-333167
E-Mail

Martina Prucker
Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)
Telefon 09231/501-178
Telefax 09231/501-333178
E-Mail

 

Postanschrift:

Stadt Marktredwitz, Böttgerstraße 10, 95615 Marktredwitz

 

Zuständige Gebietsreferentin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:

Dr. Kathrin Gentner
Telefon 0951/4095-25
E-Mail

 

Postanschrift:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Dienststelle Schloss Seehof
96117 Memmelsdorf

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Publikationen des BLfD

Antragsformulare

Denkmäler in Marktredwitz

Im Stadtgebiet von Marktredwitz befinden sich 133 eingetragene Einzeldenkmäler und diese 4 Ensembles.